Strafen für Schulschwänzer?

22. Februar 2012 von Burgenland

Mama, mir geht’s heute nicht gut, kann ich zuhause bleiben?“ So, oder so ähnlich, beginnt für zahlreiche Kinder der Morgen, wenn sie gesundheitlich verhindert und nicht in der Lage sind, die Schule zu besuchen. Für das Zuhause Bleiben gibt es dann schnell mal eine schriftliche Entschuldigung von den Eltern oder im besten Fall noch die Bestätigung eines Arztes.

Bei Rot in die Kreuzung hinein zu fahren, kann einem je nach Verkehrslage bis zu 400€ Strafe kosten. Was viele nicht wissen: Es gibt auch eine Strafe für's Schulschwänzen. In Österreich gilt seit Maria Theresia die allgemeine Schulpflicht bis zur neunten Schulstufe. Wie bei fast jedem Gesetz gilt auch hier bei Verstoß Strafe. Hier muss aber angemerkt werden,das "Schulschwänzen" keinen wirklichen Strafbestand erfüllt sondern, erst das wiederholte Versäumen der Eltern für den Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder zu sorgen. So ist aktuell eine Verwaltungsstrafe bis zu 220 € vorgesehen, jedoch greift diese Strafe nur selten, da wie im Beispiel oben genannt mit schriftlichen Entschuldigung der Eltern die Sache vom Tisch ist.Es stehen nun seit einiger Zeit die Vorschläge im Raum, den Druck auf die Eltern, in Form von höheren Strafen zu erhöhen. Es können nur die Eltern in die Verantwortung genommen werden, nicht die Schüler.

Aus Sicht der Schülerunion ist es normal und in einem Rechtsstaat Gang und Gebe, Verstöße gegen Gesetze mit Strafen zu belegen. Wir sehen das aktuelle Gesetz und die momentane Handhabung aber als unwirksam und nicht handlungsfähig an. Also muss hier zuerst die Regelung überdacht und hinterfragt werden bevor es zu einer Diskussion über das Strafmaß kommt.

Es müssen bei kleineren Vergehen konkrete Standortbezogene, pädagogische Maßnahmen gesetzt werden, angepasst an das Schicksal eines jeden einzelnen. Erst nach dem alle Stricke reißen und die Pädagogik und zahlreiche Elterngespräche nicht fruchten,dann lässt sich auch über Strafen reden.

In der momentanen Situation macht es keinen Unterschied, ob die Strafe 100.000€ beträgt, oder gar nicht existiert. Für uns kann Strafe allein den Missbrauch und das wiederholte Schulschwänzen nicht unterbinden. Es kann nur zusätzlichen Druck schaffen - Druck auf Eltern,  die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder zu sorgen, und Druck auf die Lehrer, nicht bei ersichtlichem Missbrauch wegzuschauen.

Für die Schülerunion muss aber neben einer möglichen neuen Strafverordnung, über zahlreiche andere Themen geredet werden. Warum schwänzen Schüler nun übertrieben viel? Welche Probleme und Geschichten  stecken dahinter?  Schüler schwänzen nicht aus Spaß oder weil ihnen die Schule nicht gefällt. Es müssen hier in einer breitgefächerten Diskussion die Ursachen erforscht, und eine flexible, für die Praxis geeignete Lösung geschaffen werden.
Alle Beteiligten müssen ihrer Verantwortung bewusst werden und dementsprechend zum Wohl der Schüler handeln.

Denn hinter jeder Nachlässigkeit im Umgang mit der Schulpflicht wird die Zukunft eines jeden Einzelnen gefährdet.

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